Für die Fahrt in Schneeregionen gelten in den meisten Ländern unterschiedliche Verkehrsbestimmungen. Wir sagen Ihnen, wie Sie Ärger und Bußgelder vermeiden können.
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Land
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Winterreifenpflicht
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Schneekettenpflicht
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Verschiedenes/Strafen
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Bosnien
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Winterreifenpflicht zwischen 15. November und 15. April.
Winterreifen auf den Antriebsrädern ist Pflicht
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Verwendung von Schneeketten ist zulässig
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Bulgarien
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Keine generelle Winterreifenpflicht.
Winterreifen sollten auf allen Rädern montiert sein.
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Schneeketten sind zulässig und bei entsprechender Wetterlage verpflichtend. Dies wird durch Verkehrsschilder angezeigt.
Bei Verwendung von Schneeketten gilt ein Tempolimit von 50 km/h
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Dänemark
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Winterreifen müssen auf allen Rädern montiert sein.
Für in Dänemark zugelassene Fahrzeuge beträgt die Mindestprofiltiefe 1,6 mm.
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Schneeketten können bei entsprechenden winterlichen Straßen- und Witterungsverhältnissen erforderlich werden.
Schneekettenpflicht kann durch ein Verkehrsschild angeordnet werden
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Kein Versicherungsschutz bei Unfällen
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Deutschland
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Situative Winterreifenpflicht:
Bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis darf ein Kraftfahrzeug ausschließlich mit Winter- oder Ganzjahresreifen betrieben werden.
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Schneekettenpflicht kann durch ein Verkehrsschild angeordnet werden.
Bei Verwendung von Schneeketten gilt ein Tempolimit von 50 km/h
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Bei Missachtung drohen 40 Euro Strafe. Bei einer Behinderung des Verkehrs infolge falscher Bereifung bei den genannten winterlichen Wetter- verhältnissen beträgt die Strafe 80 Euro. Auch von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen
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Estland
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Winterreifenpflicht (Radialreifen mit min. 3 mm Profiltiefe) zwischen 1. Dezember und 31. März (je nach Witterung jedoch schon zwischen Oktober und April)
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Verwendung auf schneebedeckten Straßen zulässig
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Finnland
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Winterreifenpflicht ab dem 1. Dezember - 28. Februar (Winterreifen vom Typ M+S, min. 3 mm Profiltiefe) (auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge)
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Schneeketten soweit erforderlich.
Bei Benutzung soll die Straßen- oberfläche nicht beschädigt werden.
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Frankreich
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Keine generelle Winterreifenpflicht. Winterreifen können jedoch insbesondere im Gebirge durch Verkehrsschild angeordnet werden; M+S-Winterreifen empfohlen; min. 3,5 mm Profiltiefe
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Schneeketten können auf schneebedeckten Straßen durch das Verkehrsschild "B26" angeordnet werden.
Bei Verwendung von Schneeketten gilt ein Tempolimit von 50 km/h
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ab 50 € und Abschleppdienst
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Italien
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Winterreifenpflicht kann bei entsprechenden Witterungsbedingungen auf bestimmten Strecken kurzfristig angeordnet werden.
Seit Juli 2010 müssen in den meisten Provinzen Schneeketten im Auto mitgeführt werden oder 4 Winterreifen montiert sein.
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Ist Schneekettenpflicht angeordnet, darf mit Winterreifen oder Schneeketten gefahren werden.
Bei Verwendung von Schneeketten gilt ein Tempolimit von 50 km/h
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80 € - 318 € (je nach Provinz)
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Griechenland
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Keine generelle Winterreifenpflicht.
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Schneeketten dürfen nur verwendet werden, wenn die Straßen schnee- oder eisbedeckt sind.
Bei Verwendung von Schneeketten gilt ein Tempolimit von 50 km/h
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Großbritanien
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Keine generelle Winterreifenpflicht.
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Verwendung auf schneebedeckten Straßen zulässig.
Bei Benutzung soll die Straßenoberfläche nicht beschädigt werden.
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Kroatien
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Keine generelle Winterreifenpflicht. Es wird jedoch empfohlen, zwischen dem 01.November und 15.April eine Winterausrüstung bereit zu halten.
Wenn wegen Witterung eine Winterausrüstung angeordnet ist, müssen Winterreifen mit M+S Markierung auf allen Rädern oder Schneeketten für die Antriebsräder vorhanden sein.
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Schneeketten müssen im Fahrzeug mitgeführt werden und müssen bei min. 5 cm Schneehöhe oder bei Glatteis verwendet werden.
Schneekettenpflicht in der Region Lika / Gorski Kotar
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Strafe: 50 € - 200 € (wenn ohne Winterausrüstung)
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Norwegen
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Keine generelle Winterreifenpflicht, aber dringend empfohlen. Mindestprofiltiefe: 3 mm
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Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t besteht Schneekettenpflicht, wenn damit zu rechnen ist, dass sie auf verschneiten oder vereisten Straßen fahren müssen. An Grenzübergängen werden sehr häufig Kontrollen durchgeführt.
Schwerfahrzeugen, die keine Schneeketten mitführen, kann die Einreise verweigert werden, es sei denn der Fahrer kauft unverzüglich welche.
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Österreich
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Situative Winterreifenpflicht: Von 1. November bis 15. April dürfen Pkw und Lkw bis zu einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t bei winterlichen Fahrverhältnissen (Schnee, Matsch oder Eis) nur in Betrieb genommen werden, wenn an allen vier Rädern Winterreifen (M+S oder M&S, Mindestprofiltiefe: 4 mm) montiert oder an mind. zwei Antriebsrädern Schneeketten angebracht sind. (auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge)
Von 1. November bis 15. April gilt für alle Lkw mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht Winterreifenpflicht. Auf mind. einer Antriebsachse des Lkw müssen Winterreifen (Mindestprofiltiefe von 6 mm bei Diagonalbauweise bzw. 5 mm bei Radialreifen) mit einer entsprechenden M+S Kennzeichnung verwendet werden, unabhängig davon, ob auf der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht.
Für Busse gilt die Winterreifenpflicht von 1. November bis 15. März.
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Lkw über 3,5 t und Busse: Mitführpflicht für Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder zwischen 1. November und 15. April. Pkw und Lkw bis 3,5 t.
Verwendungspflicht zwischen 1. November und 15. April bei schnee- oder eisbedeckter Fahrbahn, wenn keine Winterreifen verwendet werden. (auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge)
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Strafe: bei einfachen Verstößen 35 Euro; bei einer Anzeige aufgrund einer hohen Gefährdung bis zu 5.000 Euro.
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Polen
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Keine generelle Winterreifenpflicht.
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Verwendung auf schneebedeckten Straßen zulässig.
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Portugal
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Keine generelle Winterreifenpflicht.
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Verwendung auf schneebedeckten Straßen zulässig.
Keine spezielle Geschwindigkeitsbeschränkung für Fahrzeuge mit Schneeketten.
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Rumänien
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Keine generelle Winterreifenpflicht.
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Schneeketten sind für Bergregionen im Winter empfohlen.
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Schweden
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Winterreifenpflicht 1. Dezember - 31. März. In der Zeit müssen die Fahrzeuge wie auch deren Anhänger mit Winterreifen ausgerüstet sein.
Gilt auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge bis 3,5 t zGG.
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Verwendung, wenn Straßen und Witterungsverhältnisse es erfordern, für alle Fahrzeuge zulässig.
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eingeschränkter Versicherungsschutz
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Schweiz
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Keine generelle Winterreifenpflicht. Winterreifen werden jedoch bei winterlicher Witterung empfohlen
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Pflicht bei Ausschilderung "Schneeketten obligatorisch"
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Bei Verkehrsbehinderung anderer wird eine Geldbuße verhängt; bei Unfällen mit Sommerbereifung kommt eine Mithaftung in Betracht.
Strafe bei Nicht-Beachtung des Signals "Schneeketten obligatorisch".
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Serbien
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Vom 1. November bis 1. April müssen Fahrzeuge mit vier Winterreifen (M+S) mit einer Profiltiefe von mind. 4 mm ausgestattet sein. Busse und Lkw müssen eine Schaufel mitführen.
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Für manche Strecken sind Schneeketten obligatorisch, dies wird durch Verkehrszeichen ausgeschildert.
Schneeketten müssen auf mindestens zwei Räder der Antriebsachse aufgezogen werden.
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Slowakei
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Situative Winterreifenpflicht: Fahrzeuge bis 3,5 t müssen bei winterlichen Verhältnissen mit Winter- bzw. Ganzjahresreifen ausgerüstet sein.
Fahrzeuge über 3,5 t müssen unabhängig von den Wetterverhältnissen von 15. November bis 31. März mit Winterreifen (Mindestprofiltiefe 3mm) unterwegs sein.
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Verwendung zulässig, wenn die Straßen schnee- und eisbedeckt sind.
Bei Benutzung soll die Straßenoberfläche nicht beschädigt werden.
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Slowenien
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Pflicht vom 15. November bis 15. März
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Mitführpflicht vom 15. November bis 15. März
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Winterreifenpflicht für Antriebsachse
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Spanien
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Keine generelle Winterreifenpflicht.
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Verwendung auf schneebedeckten Straßen zulässig.
Bei Verwendung von Schneeketten gilt ein Tempolimit von 50 km/h
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Tschechien
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Situative Winterreifenpficht: Zwischen 1. November und 31. März gilt für alle vierrädrigen Kraftfahrzeuge auf allen Straßen eine Winterreifenpflicht (Profiltiefe: Pkw mind. 4 mm, Lkw mind. 6 mm) bei winterlichen Straßenverhältnissen.
Unter winterlichen Verhältnissen wird eine kompakte Schneeschicht, Eisdecke oder Vereisung verstanden beziehungsweise die witterungsbedingte Vorhersehbarkeit solcher Verhältnisse.
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Schneekettenpflicht kann durch ein Verkehrsschild angeordnet werden.
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Strafen bis zu teilweise 2000 Kronen (80 €) Tschechische Fahrer erhalten auch einen Punkt
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Türkei
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Keine generelle Winterreifenpflicht.
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Verwendung auf schneebedeckten Straßen zulässig.
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Ungarn
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Keine generelle Winterreifenpflicht.
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Verwendung, wenn Straßen und Witterungsverhältnisse es erfordern, für alle Fahrzeuge zulässig.
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Geldstrafen
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