AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen im unternehmerischen Geschäftsverkehr

1. Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

1.2 Wir liefern ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen. Abweichende oder weitergehende Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, es sei denn, dass bei Erklärungen in anderer Form hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass sie unabhängig vom Schrifterfordernis gelten soll.

1.3 Unsere Bedingungen gelten, sofern wir auf sie hingewiesen haben, spätestens mit Annahme der Lieferung als anerkannt, auch wenn dies vom Besteller nicht bestätigt ist.

2 Auftragsumfang, Abwicklung, Unmöglichkeit

2.1 Art und Umfang der Lieferungen und Leistungen sind abschließend durch das Angebot von RUD und einer damit übereinstimmenden, anderenfalls von RUD bestätigten Auftragsbestätigung durch den Kunden festgelegt. Ein Vertrag kommt - mangels besonderer Vereinbarung - mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von RUD zustande. Abweichungen vom Auftragsumfang sind als Nachtragsaufträge zu vereinbaren. Für die Auftragsabwicklung gelten folgende Bestimmungen jeweils in der Reihenfolge:
· besonders vereinbarte Vertragsbedingungen (Angebot und Auftragsbestätigung, jeweils einschließlich zugehöriger Anlagen);
· Pflichtenheft (falls vereinbart)
· Lieferungs-/Montage- und Zahlungsbedingungen von RUD und technische Rahmenbedingungen von RUD;
· gesetzliche Bestimmungen. Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch RUD, sie werden auch durch Auftragsbestätigung nicht Vertragsinhalt.

2.2 Für Schadensersatzansprüche jeder Art wegen Unmöglichkeit der Lieferung und Leistung gilt Ziffer 6 entsprechend. Soweit RUD nicht nach Ziff. 6.2 zwingend unbeschränkt haftet, wird jeder Schadensersatz wegen Unmöglichkeit der Lieferung/Leistung bzw. jeder Ersatz vergeblicher Aufwendungen beschränkt auf max. 50 % des jeweiligen Auftragswerts. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

 

3. Vor- und Nebenleistungen

3.1 Im Rahmen der Erbringung von Montageleistungen im Betrieb des Kunden gilt folgendes. Der Kunde hat auf seine Kosten und Gefahr alle Vor- und Nebenleistungen zu erbringen, die zur Erstellung der Anlage erforderlich sind, wie Einholung der Bau- und Betriebsgenehmigungen, der amtlich geprüften Statik usw. Er hat alle von RUD angeforderten Arbeitskräfte und technischen Installationen sowie Heizung, Beleuchtung und Betriebskraft mit Anschlüssen an den Montageplätzen zu stellen. Für die Aufbewahrung des Materials und der Werkzeuge sind vom Kunden geeignete, trockene und verschließbare Räume, sowie angemessene Arbeits- und Aufenthaltsräume für das Personal zu stellen. Der Kunde haftet für alle Schäden durch Diebstahl, Feuer, Wasser sowie sonstigen zufälligen Untergang, ohne dass es auf ein Verschulden ankommt.

3.2 Verzögert sich der Beginn oder der Ablauf der Arbeiten durch Umstände, die von RUD nicht zu vertreten sind, hat der Kunde alle Mehrkosten zu tragen. Dies gilt auch für Unterbrechungen aufgrund von vom Kunden veranlassten konstruktiven Änderungen in der Anlage.

3.3 Im Falle von Lieferungen ohne Montageleistung: RUD ist nicht verpflichtet, Bestellungen des Kunden auf Verwendbarkeit und Tauglichkeit für dessen Nutzungsabsichten hin zu prüfen.

4. Preise, Zahlungsbedingungen

4.1 Die Preise verstehen sich ab Werk in Euro ausschließlich Verpackung; der Besteller hat die Kosten des Transports wie Fracht, Verladung, Transportversicherung sowie Zölle etc. zu tragen. Ist frachtfreie Lieferung vereinbart, gehen etwaige Mehrkosten für Versandwünsche des Bestellers, die von unserem Preisangebot abweichen, zu Lasten des Bestellers.

4.2 Die Berechnung erfolgt auf Euro-Basis zu den am Tage der Lieferung allgemein geltenden Preisen, sofern keine bestimmten Preise vereinbart sind. Erfolgt vertragsgemäß oder aus vom Besteller zu vertretenden Gründen die Lieferung mehr als drei Monate nach Zustandekommen des Vertrags, sind wir zur Anpassung der vereinbarten Preise entsprechend der Änderungen unserer allgemeinen Lieferpreise im Rahmen einer marktgerechten Preisentwicklung berechtigt.

4.3 Die Zahlungen sind spesenfrei in der vereinbarten Währung an unserem Sitz zu leisten.

4.4 Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum und Versand oder Versandbereitschaft ohne Abzug zu leisten. Bei Zielüberschreitungen werden die gesetzlichen Zinsen berechnet. Überweisungen gelten als Zahlung zum Zeitpunkt der Gutschrift und Schecks mit Eingang bei uns unter Vorbehalt der Einlösung.

4.5 Zahlungsanweisungen und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und ebenso wie Schecks nur zahlungshalber angenommen. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Die Weitergabe und Prolongation gilt nicht als Erfüllung.

4.6 Nachlässe wie Skonti oder sonstige Vergünstigungen werden nur aufgrund besonderer Vereinbarungen gewährt. Ein vereinbartes Skonto kann der Besteller nur abziehen, wenn er nicht mit anderen Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug ist.

4.7 Der Besteller kann nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche gegen unsere Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

4.8 Zahlungsverzögerungen oder Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers berechtigen uns als Lieferer, sofortige volle Bezahlung oder hinreichende Sicherheitsleistungen zu verlangen, ohne dass unser Recht zum Rücktritt für diesen Fall eingeschränkt wird.

4.9 Eine Abtretung der Forderungen gegen uns ist ausgeschlossen.

5. Abrufaufträge

5.1 Abrufaufträge sind vom Kunden im Zweifel spätestens innerhalb von zwölf Monaten nach Auftragserteilung abzunehmen und im vollen Umfang zu bezahlen.

5.2 Ist aufgrund der gesamten Abrufmenge ein günstigerer Staffelpreis vereinbart, sind wir zu einer Anpassung des Preises entsprechend der Mengenstaffel berechtigt, wenn der Besteller aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht die Gesamtmenge rechtzeitig abnimmt.

5.3 Nach Ablauf der Frist für einen Abrufauftrag sind wir berechtigt, nach schriftlicher Nachfristsetzung an den Besteller wegen der nicht abgenommenen Mengen vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz statt der Lieferung zu verlangen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur Bezahlung aller unserer aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche vor.

6.2 Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

6.3 Der Besteller verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren, wie z. B. Feuer, Diebstahl und Wasser, im üblichen Umfang zu versichern.Kann der Besteller keine Versicherung der Ware nachweisen, so sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Ware auf Kosten des Bestellers entsprechend zu versichern.Der Besteller tritt uns schon jetzt seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der oben genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, in Höhe des Rechnungsbetrags der Ware ab. Wir nehmen die Abtretung an.

6.4 Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Besteller untersagt. Bei Pfändungen oder sonstigen unserer Rechte beeinträchtigenden Maßnahmen Dritter oder bei seiner Zahlungseinstellung, Beantragung bzw. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen, hat uns der Besteller unverzüglich zu informieren und alle Auskünfte zu geben, die zur Wahrnehmung unserer Rechte erforderlich sind.Der Besteller gestattet uns schon hiermit unwiderruflich zu diesem Zweck das Betreten seiner Räume oder Grundstücke sowie gegebenenfalls die Demontage und Abholung der Vorbehaltsware. Der Besteller ist außerdem verpflichtet, bei Pfändungen oder sonstigen unserer Rechte beeinträchtigenden Maßnahmen Dritter, diese ausdrücklich auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen.

6.5 Der Besteller ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns schon jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen.Wir nehmen die Abtretung an. Nach Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

6.6 Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Besteller erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nichtgehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeitenden Gegenständen. Das selbe gilt, wenn die Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

6.7 Übersteigt der Wert der von uns gegebenen Sicherungen den Wert der zu sichernden Forderung mehr als 25%, sind wir auf Verlangen des Bestellers zur entsprechenden Freigabe unserer Sicherungen verpflichtet.

6.8 Soweit auf Grund des Eigentumsvorbehalts Ware zurückgenommen wird, erfolgt deren Verwertung auf Rechnung des Bestellers. Vorbehaltlich eines weitergehenden Schadens sind wir berechtigt, 15% des Verwertungsverlustes als Kostenpauschale zu berechnen.

7. Gewährleistung und Schadenersatzhaftung

7.1 Die gelieferte Ware ist vom Besteller sofort auf Mängel zu überprüfen. Bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbare Mängel sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen, spätestens innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware (Ausschlussfrist).

7.2 Unsere Angaben über die Eigenschaften unserer Erzeugnisse entsprechen den Ergebnissen unserer Berechnungen, Versuchen bzw. Erprobungen. Garantien im Rechtssinne werden von uns dadurch nicht abgegeben. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder unsere Werbung stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Mängel sind auch nicht solche Fehler, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung unserer Ware, unzulässige Änderungen, fehlerhafte Montage bzw. fehlerhafte Inbetriebsetzung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, chemische, elektro-chemische oder elektrische Einflüsse zurückzuführen sind. Mängel sind auch nicht solche Fehler, die auf Maßnahmen oder Konstruktionen zurückzuführen sind, die der Besteller ausdrücklich verlangt hat, oder die an Materialien oder Erzeugnissen auftreten, die der Besteller geliefert hat.

7.3 Für Mängel leisten wir zunächst Gewähr durch Nacherfüllung, die nach unserer Wahl aus Nachbesserung oder Ersatzlieferung besteht. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

7.4 Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.

7.5 Erhält der Besteller eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir nur zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

7.6 Ansprüche auf Schadenersatz wegen Sach- und Rechtsmängeln sind bei einer leicht fahrlässigen Verletzung unserer Pflicht zur mängelfreien Lieferung ausgeschlossen. Das gilt nicht für Ansprüche aus Produkthaftung und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.7 Ansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr nach Ablieferung der Ware. Das gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

8. Haftung

8.1 Wir haften nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.

8.2 Die Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung.Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9. Steuer- und Zollvorschriften

Der Besteller haftet für den Schaden, der uns dadurch entsteht, dass der Besteller für die steuer- oder zollrechtliche Behandlung, insbesondere bezüglich Umsatzsteuer, unrichtige oder verspätete Angaben macht. Wir sind zu einer eigenen Überprüfung dieser Angaben nicht verpflichtet.

10. Exportkontrolle

Europäische Rechtsvorschriften sind in der Umsetzung der Außenwirtschaftskontrolle und Sicherstellung einer zuverlässigen Lieferkette eigenverantwortlich zu beachten.Insbesondere ist über Verhandlungen, Verhandlungsergebnisse, vertraulichen Unterlagen und Versanddaten Stillschweigen zu bewahren.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

11.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Aalen/Württ.

11.2 Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Differenzen ist Aalen/Württ. Dies gilt auch für Ansprüche aus Wechseln oder Schecks, die zur Erfüllung von Vertragspflichten gegeben wurden. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an einem anderen zuständigen Gericht zu verklagen.

11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UNKaufrechts finden keine Anwendung.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Besteller einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll dann durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Wir sind berechtigt, die Daten über den Lieferanten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verarbeiten, die wir im Rahmen oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung vom Lieferanten selbst oder von Dritten erhalten.

(Stand: November 2011)