ICE-Wippen

ICE-Wippen werden in 4-Strang-Gehänge (2x2-Strang eingebaut, um eine gleichmäßige Lastverteilung auf alle 4 Stränge zu erreíchen. Hierbei werden Längentoleranzen in den einzelnen Kettenstränge durch Neigung der ICE-Wippe ausgeglichen.

Mit 4 tragenden Strängen kann gerechnet werden wenn folgende Kriterien erfüllt werden (DGUV-Regel 109-017):

  • zwei Stück 2-Strang-Gehänge, davon ein Gehänge mit Wippe.
  • beide Gehänge werden in einem Kranhaken eingehängt (Einfach- oder Doppelkranhaken)
  • symmetrische Lastverteilung
  • Neigungswinkel ß bis maximal 45°

Beachten Sie unbedingt die ergänzenden Angaben in der Betriebsanleitung !

Produktvarianten (5)

Weitere Informationen zum Produkt